
Allgemeine Vertragsgrundlagen zur Mitgliedschaft (Anmeldung)
1. Mitbenutzer: Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtung und Leistungen (z. B. Kursräume, Fitnesstraining des PROMOVEO) (Inhaber: Chiemgau Thermen GmbH) aufgenommen. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Anmeldung die Hausordnung und diese Vertragsgrundlage erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Für Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen, insbesondere zu hoher Gewichtsbelastungen haftet PROMOVEO nicht. Das Mitglied versichert, dass es nicht an ansteckenden Krankheiten leidet und dass dem Training im PROMOVEO keine medizinischen Gründe entgegen stehen.
2. Öffnungszeiten: Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarungen. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten werden bekannt gegeben und können von PROMOVEO in zumutbarem Rahmen geändert werden. Für Reparaturen, Renovierungen, Wartung oder Umbauten kann PROMOVEO seine Einrichtungen bei rechtzeitiger Ankündigung, d. h. mindestens 10 Tage im Voraus, kurzzeitig einmal im Jahr geschlossen halten.
3. Der Transponder (Zugangskontrollsystem) und Technogymschlüssel (elektronischer Trainingsplan): Diese sind nicht übertragbar. Hierfür sind 25 € bei Abschluß der Mitgliedschaft und Ausgabe der Medien in bar als Pfand zu entrichten. Im Verlustfalle wird das Pfand mit den Wiederbeschaffungskosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5 € verrechnet. Nach Vertragsablauf und Rückgabe der funktionsfähigen Medien wird die oben genannte Pfandgebühr zurückerstattet.
4. Hausordnung: Der Benutzer hat sich an die ausgehängte Hausordnung zu halten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Es wird dann nach Punkt 9 bzw. 10 abgerechnet.
5. Lehrpersonal: Den Weisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.
6. Wertgegenstände: Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in die dafür vorgesehenen Schränke unterzubringen und einzuschließen. PROMOVEO übernimmt keine Haftung für den Verlust von Kleidung oder Wertgegenständen.
7. Beiträge: Die vertraglich vereinbarten Beiträge gelten für die Laufzeit der Mitgliedschaft (z. B. 12 Monate). Diese sind entsprechend der in der Anmeldung angegebenen Zahlungsweise zu entrichten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren ist auf eine ausreichende Deckung des Kontos zum Abbuchungstermin zu achten. Bei Rückgang des Lastschrifteinzuges aufgrund Unterdeckung behält sich das PROMOVEO vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 25,- zu verlangen. PROMOVEO ist im Falle der Verlängerung der Mitgliedschaft, frühestens jedoch zu Beginn des 2. Jahres der Mitgliedschaft berechtigt, jährlich einmal die Benutzungsgebühr mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende neu festzusetzen. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent kann das Mitglied die Mitgliedschaft bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Beiträge sind zum ersten oder fünfzehnten eines Monats für den Monat fällig. PROMOVEO ist berechtigt bei einem Zahlungsverzug von 2 Monatsbeiträgen das Vertragsverhältnis fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. PROMOVEO ist berechtigt, dann vom Mitglied Schadenersatz wegen Nichterfüllung auf nachfolgender Basis zu verlangen.
8. Kündigung: Der PROMOVEO Vertrag endet nach Ablauf der abgeschlossenen Vertragslaufzeit automatisch. Es bedarf hierzu keiner zusätzlichen Kündigung.
9. Vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaft ist ausschließlich bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten möglich. Sie bedarf der Zustimmung des PROMOVEO. Das Vertragsverhältnis muss bei Zugang des Auflösungsbegehrens mindestens sechs Monate bestanden haben. Die Auflösung kann dann zum Ende des Monats erfolgen. Maßgebend ist der Zugang des Auflösungsantrages. Die Berechnung der anzurechnenden Mitgliedsbeiträge für die geleistete Vertragslaufzeit erfolgt auf Basis des Monatspreises der bis dato abgelaufenen Vertragslaufzeit zuzüglich einer durch Mehraufwand bedingten Verwaltungspauschale von 25,- €.
10. Härtefall: Die Mitgliedschaft kann durch einen Härtefall unterbrochen werden. Stimmt das PROMOVEO der Unterbrechung (Stilllegung) zu, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die Stilllegungszeit. Wird die Mitgliedschaft (Anmeldung) durch einen außerordentlichen Härtefall vorzeitig aufgelöst, so tritt auch hier Punkt 9 dieser Allgemeinen Vertragsgrundlagen in Kraft.
11. Unterbrechung wegen vorübergehender Krankheit: Ist das Mitglied durch Krankheit an der Benutzung der Einrichtung gehindert, so kann die Mitgliedschaft nach Vorlage eines ärztlichen Attestes unterbrochen werden (Minimum 1 Monat). Nur eine zeitnahe Einreichung wird akzeptiert. Nachträglich eingereichte Atteste werden nicht akzeptiert. Wird die Beitragszahlung/Mitgliedschaft unterbrochen und kein Beitrag gezahlt, verlängert sich die Mitgliedschaft um die beitragsfreie Zeit.
12. Unterbrechung wegen Wehrdienst/Zivildienst: Bei einer Einberufung zum Wehrdienst/Zivildienst (Nachweis Einberufungsbescheid) kann die Beitragszahlung für die Dauer der Wehrpflicht stillgelegt werden. Wird die Beitragszahlung/Mitgliedschaft unterbrochen und kein Beitrag gezahlt, verlängert sich die Mitgliedschaft um die beitragsfreie Zeit.
13. Unterbrechung wegen Schwangerschaft: Bei Unterbrechung auf Grund von Schwangerschaft wird die Beitragszahlung/Mitgliedschaft max. bis zu 12 Monaten stillgelegt. Wird die Beitragszahlung/Mitgliedschaft unterbrochen und kein Beitrag gezahlt, verlängert sich die Mitgliedschaft um die beitragsfreie Zeit.
14. Wohnortwechsel: Muss ein Mitglied seinen Wohnsitz verändern und liegt der neue Wohnsitz mehr als 30 Km von PROMOVEO entfernt, so ist es möglich, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende den Vertrag/die Mitgliedschaft zu kündigen. Als Vorlage ist die Ab- und Anmeldebescheinigung der Einwohnermeldeämter ausreichend.
15. Übergabe der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft kann mit Zustimmung von PROMOVEO auf einen anderen Nutzer/Person übertragen werden. Die Einweisung in das PROMOVEO wird dem neuen Mitglied mit 45 € zzgl. 5 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Die monatlichen Beiträge hat das neue Mitglied selbst zu übernehmen. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen dabei auf den Vertragsnachfolger über.
16. Urlaub: Bei Urlaub kann die Mitgliedschaft auf einen anderen Nutzer/Person für mindestens 1 Monat übertragen werden. Dies ist 1 Monat vorher anzukündigen. Die Einweisung des Interimsnutzers ist kostenpflichtig (siehe AGB Punkt 15). Der finanzielle Ausgleich untereinander erfolgt direkt zwischen Mitglied und Interimsnutzer. Für den Interimsnutzer gelten ebenfalls AGBs und Hausordnung des PROMOVEO.
17. Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch PROMOVEO berechtigt zu keiner Reduktion der Monatsbeiträge oder gar zu einer Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungspflichten. Der Benutzer hat kein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn PROMOVEO aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.
18. Die Verlegung des PROMOVEO innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Auflösung der Mitgliedschaft.
19. Jegliche Haftung von PROMOVEO und seiner Erfüllungsgehilfen für Personen-, Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
20. Zufriedenheitsgarantie: Der Kunde kann bei Abschluss einer Mitgliedschaft bis maximal 4 Wochen nach Vertragsbeginn ohne finanziellen Nachteil vom Vertrag zurücktreten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und bis 1 Woche vor Beginn des zweiten Mitgliedschaftsmonats. Punkt 9 tritt dabei nicht in Kraft.
21. Ruhezeiten: PROMOVEO Mitglieder können bei Abschluss einer Mitgliedschaft über 6 Monate ihren Vertrag für 1 Monat, bei 12 Monaten für 2 Monate und bei 18 Monaten für 3 Monate innerhalb ihrer Mitgliedschaft ruhen lassen. Ruhezeiten umfassen immer 4 Wochen am Stück. Wochenweise Ruhezeiten werden nicht berücksichtigt. Ruhezeiten sind 4 Wochen vorher schriftlich zu beantragen. Die Beitragszahlungen laufen von möglichen Ruhezeiten unabhängig weiter und enden nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit (=vereinbartes Laufzeitende). Die Nutzungsberechtigung des PROMOVEO verlängert sich um die jeweilige Anzahl der Ruhemonate. Dies entbindet nicht von den Verpflichtungen aus Punkt 8.
22. Variable Aufbuchung Sauna: Das PROMOVEO Mitglied hat innerhalb seiner Mitgliedschaftszeit die Möglichkeit Saunanutzung zusätzlich zu seinem Trainingsabo aufzubuchen. Die Aufbuchung erfolgt für einen Mindestzeitraum von 3 Monaten und wird mit zu diesem Zeitpunkt gültigen Monatsbeitrag der gesamten Vertragslaufzeit vergütet. Ein Aufbuchen bzw. ein Wegfall der Saunanutzung ist dem PROMOVEO Team 14 Tage zum Monatsende schriftlich mitzuteilen. Hierfür werden keine Verwaltungsgebühren berechnet.
23. Zusätzliche Leistungen: Speisen und Getränke, die Benutzung der Solarien sowie eventuell anfallende Leistungen für Massage sind im Preis nicht eingeschlossen. Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken sind nicht erwünscht.
24. Sporttauglichkeit: PROMOVEO behält sich vor, ein ärztliches Attest zur Bescheinigung der Sporttauglichkeit vor Aufnahme des Kunden zu verlangen und die Mitgliedschaft vom Ergebnis des Attestes abhängig zu machen.
25. Änderungen: Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem PROMOVEO wird in Schriftform abgeschlossen. Alle Abänderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Jegliche Änderung des Wohnsitzes bzw. der Bankverbindung bei Bankeinzug sind dem PROMOVEO umgehend schriftlich mitzuteilen.
26. Mahnung: Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,-€ erhoben.
27. Salvatorische Klausel: Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
28. Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des PROMOVEO. Gerichtstand ist Rosenheim.
PROMOVEO Trainings- und Gesundheitszentrum
Ströbinger Straße 18
D-83093 Bad Endorf
Tel.: 08053 200-970
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